Aufgrund der am 12.08.2017 in Kraft getretenen Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) eine Überprüfung der Anlagen stattfinden muss. Dabei sind folgende Zeitpunkte für Sie maßgeblich, bis zu denen Sie die erste Überprüfung über den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage durchgeführt haben sollten: Für Anlagen, die in Betrieb gegangen sind vor dem: Erste Überprüfung…